Häufige Fragen

Informationen zu häufig gestellten Fragen

Welche Aufgaben hat der Frauenarzt?

Der Frauenarzt/die Frauenärztin betreut seine/ihre Patientinnen in jedem Lebensalter – beginnend mit der Pubertät. Beratung bei der Empfängnisverhütung, Impfungen, Vorsorge- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Schwangerenvorsorge sowie die Behandlung akuter und chronischer gynäkologischer Erkrankungen gehören zu seinen/ihren Aufgaben. Sein/Ihr Ziel ist die ganzheitliche Gesunderhaltung der Frau.

Wann gehe ich zum Frauenarzt?

Ein genaues Alter für den ersten Besuch beim Frauenarzt/bei der Frauenärztin gibt es nicht. Viele Ärzte raten nach dem Einsetzen der Periode ohne direkten Anlass zu einer ersten Untersuchung, zur Erhebung des Impfstatus und zu einem Aufklärungsgespräch über die Pubertät, über Geschlechtsverkehr und Verhütung.
Anlass für den ersten Frauenarztbesuch sind zum Beispiel Pubertätsprobleme, Regelbeschwerden, Essstörungen und häufig der konkrete Wunsch zur Beratung zur Empfängnisverhütung.

Ab dem Alter von 20 Jahren haben gesetzlich krankenversicherte Frauen Anspruch auf eine jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs.

Beschwerden wie zum Beispiel Juckreiz, Ausfluss, Brennen, starke Regelbeschwerden oder Zwischenblutungen müssen immer vom Frauenarzt/von der Frauenärztin abgeklärt werden.

Bei akuten Unterleibsschmerzen (unabhängig von bekannten Regelbeschwerden) müssen Sie selbstverständlich sofort einen Frauenarzt/eine Frauenärztin oder ein Krankenhaus aufsuchen.

Wie oft muss ich zum Frauenarzt?

Die gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Gynäkologen wird Frauen ab dem 20. Geburtstag jährlich angeboten und sollte auch jedes Jahr wahrgenommen werden.

Wenn Sie Verhütungsmittel nutzen, wird Ihr Frauenarzt/Ihre Frauenärztin Ihnen, abhängig von der verwendeten Verhütungsmethode (Pille, Spirale etc.), sagen, in welchen Abständen eine Kontrolluntersuchung notwendig ist.

Was passiert beim ersten Besuch?

Bei Ihrem ersten Besuch in der Frauenarztpraxis findet auf Ihren Wunsch lediglich ein aufklärendes Gespräch statt: Ihr Arzt/Ihre Ärztin wird Ihnen einige Fragen zu Ihrer Krankengeschichte, Ihrer Periode und zu möglichen Beschwerden stellen. Für die anschließende körperliche Untersuchung können Sie einen zweiten Termin vereinbaren.

Ich habe Angst vor dem ersten Besuch. Kann ich das offen sagen?

Ihr Frauenarzt/Ihre Frauenärztin weiß, dass die körperliche Untersuchung manchen Patientinnen unangenehm ist. Deshalb ist es gut, wenn Sie mögliche Bedenken, Schamgefühl oder Ängste offen ansprechen und der Arzt/die Ärztin darauf eingehen kann. Gut zu wissen: Für die gynäkologische Untersuchung müssen Sie sich nicht ganz ausziehen. Es genügt, Hose, Slip und bei einer Untersuchung der Brust den BH abzulegen. Manche Frauen fühlen sich mit einer langen Bluse oder einem weiten Rock, die sie während der Untersuchung anbehalten, wohler.

Was muss ich zum ersten Besuch mitbringen?

Als Vorbereitung auf Ihren Termin kann es hilfreich sein, alle Fragen und Probleme aufzuschreiben, die Sie im Arztgespräch ansprechen wollen.

Was will der Frauenarzt von mir wissen?

Ihr Frauenarzt wird Sie nach der Dauer Ihres Zyklus und dem Termin Ihrer letzten Periode sowie nach eventuellen Beschwerden fragen.

Was bedeutet der Begriff „Anamnese“?

Während des Gesprächs versucht der Arzt, mögliche aktuelle Beschwerden der Patientin nachzuvollziehen und medizinisch wichtige Informationen für das weitere Vorgehen zu erhalten. Informationen über Lebensgewohnheiten, frühere oder familiäre Erkrankungen können ebenso von Bedeutung sein wie psychische, soziale oder berufliche Hintergründe, um eine Erkrankung festzustellen oder deren Auftreten vorzubeugen. Das Erfassen dieser persönlichen Vorgeschichte im Arzt-Patienten-Gespräch wird auch als Anamnese bezeichnet.

Kann ich eine Begleitperson mitbringen?

Das ist jederzeit möglich, und Sie können entscheiden, ob Ihre Begleitperson nur beim Gespräch oder auch bei der Untersuchung anwesend sein soll.

Was beinhaltet die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung?

Für Frauen ab 20 Jahren sieht das Gesetz eine jährliche Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs vor.

Bis zum Ende des 25. Lebensjahres wird zudem ein jährlicher Test auf Chlamydien angeboten. Die sexuell übertragene Infektion ist in Deutschland sehr häufig und birgt das Risiko für Unfruchtbarkeit.

Ab dem 30. Lebensjahr wird die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung auf die Brust ausgeweitet (Abtasten). Bei Frauen mit sehr dichtem Brustgewebe kann zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung sinnvoll sein.

Die regelmäßige Selbstuntersuchung der Brust wird zur Früherkennung von Brustkrebs empfohlen.

Was passiert bei der Krebsfrüherkennungsuntersuchung?

Zunächst wird der Arzt/die Ärztin die Brust untersuchen: Das heißt anschauen und abtasten. Dabei achtet er/sie auf die Symmetrie der Brüste, die Haut, die Brustwarzen, eventuelle Absonderungen, Druckempfindlichkeit oder Lymphknotenvergrößerungen. Bei Frauen mit sehr dichtem Brustgewebe wird der Frauenarzt/die Frauenärztin möglicherweise zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung vorschlagen.

Bei der anschließenden Untersuchung auf dem Untersuchungsstuhl werden zunächst die äußeren Geschlechtsteile auf sichtbare Krankheitszeichen kontrolliert und Schamlippen und Scheide von der Innenseite begutachtet. Dann führt der Arzt ein Untersuchungsinstrument (Scheidenspiegel) ein, um Scheidenwand und Gebärmutterhals zu beurteilen und einen Zellabstrich zu entnehmen. Schließlich erfolgt das Abtasten der inneren Geschlechtsorgane. Ein Ultraschall der Gebärmutter und der Eierstöcke durch die Scheide oder über die Bauchdecke kann die Untersuchung sinnvoll ergänzen, weil er bereits kleinere Veränderungen sichtbar macht.

Keine der Untersuchungen ist schmerzhaft.

Wie wird ein Abstrich angefertigt?

Während der Untersuchung streicht der Arzt/die Ärztin zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs mit einem Wattestäbchen, aber auch Bürstchen oberflächige Zellen vom Muttermund und vom Gebärmutterhals ab und trägt sie auf einen Objektträger auf. Diese Zellen werden dann, meist in einem externen Labor, unter dem Mikroskop auf Veränderungen untersucht (zytologische Untersuchung).

Bei einem auffälligen Befund werden Sie von Ihrer Frauenarztpraxis informiert.

Warum sollten junge Mädchen zum Frauenarzt gehen?

Wichtig für junge Mädchen sind vor allem die Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaft und Verhütung sowie die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV), die ursächlich mit Gebärmutterhalskrebs in Verbindung gebracht und hauptsächlich durch Geschlechtsverkehr übertragen werden. Die HPV-Impfung ist für Mädchen von neun bis 14 Jahren gesetzliche Kassenleistung und sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgen. Einige Krankenkassen übernehmen die Impfung auch in einem höheren Alter. Fragen Sie ggf. direkt bei Ihrer Kasse nach.

Viele Frauenarztpraxen bieten eine besondere Mädchensprechstunde an.

Ich wünsche mir bald ein Kind. Was kann ich vorher beachten?

Auch wenn Ihr Kinderwunsch noch nicht aktuell ist, können Sie schon viel für Ihre Familienplanung tun. Gegebenenfalls mit einer Gewichtsreduktion, denn Übergewicht beeinflusst, ebenso wie Untergewicht, die Fruchtbarkeit negativ. Außerdem erhöht Übergewicht die Risiken von Frühgeburten, Schwangerschafts-Diabetes und einer Veranlagung zu Übergewicht, Bluthochdruck und Diabetes beim Kind.

Alkohol, Nikotin und andere Drogen beeinflussen die Fruchtbarkeit ebenfalls negativ – während einer Schwangerschaft sind sie selbstverständlich tabu. Relevant ist außerdem die Mundgesundheit: Parodontitis beeinträchtigt die weibliche Fruchtbarkeit und begünstigt neben Frühgeburten und untergewichtigen Babys auch eine Präeklampsie, im Volksmund „Schwangerschaftsvergiftung“.

Der Immunschutz, beispielsweise gegen Toxoplasmose und Cytomegalie-Viren, sollte mit einem Laborcheck abgeklärt werden und Folsäure schon rechtzeitig vor Absetzen der Verhütung zugeführt werden.

Ihr Frauenarzt/Ihre Frauenärztin wird Sie in allen Fragen rund um den Kinderwunsch umfassend beraten.

Muss ich nach den Wechseljahren noch zum Frauenarzt?

Ja, der Besuch beim Frauenarzt bleibt dringend angeraten, denn mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen – auch für Gebärmutterhalskrebs.

Das Krebsfrüherkennungsprogramm wird deshalb ergänzt: Ab dem 50. Geburtstag um die Früherkennung von Darmkrebs (jährliche Tastuntersuchung des Enddarms und Stuhltest).

Ab dem 55. Geburtstag haben gesetzlich versicherte Frauen Anspruch auf eine Darmspiegelung durch einen spezialisierten Facharzt.

Außerdem werden Frauen zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre zum Mammographie-Screening (Röntgen der Brust) in einer zertifizierten Screening-Einheit eingeladen.

Um sogenannte Intervalltumore zeitig zu entdecken, die im Röntgenbild etwa wegen hoher Brustdichte noch nicht erkannt werden oder die erst zwischen zwei Screenings entstanden sind, empfehlen viele Frauenärzte zusätzliche Ultraschalluntersuchungen der Brust.

Ebenfalls relevant in dieser Altersgruppe sind die Linderung von Wechseljahresbeschwerden, Ernährungsberatung sowie die Risikoabklärung und Vorsorge von Harninkontinenz, Osteoporose, Arteriosklerose, Neurostress,  Depression und neurodegenerativer Veränderungen in der Menopause.

Ich bin schon älter und war noch nie beim Frauenarzt. Muss mir das peinlich sein?

Nein, es muss Ihnen nicht peinlich sein, wenn Sie noch nie beim Frauenarzt waren, und Sie sind damit nicht allein. Viele ältere Patientinnen haben früher aus Scham oder anderen Gründen den Frauenarztbesuch vermieden. Ärzte wissen das, haben Verständnis und werden Sie im Patientengespräch zu einer Untersuchung ermutigen, denn auch für Frauen über 70 sind Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wichtig. Außerdem können Prophylaxe und Behandlung von altersbedingten Erkrankungen wie Harninkontinenz oder Demenz die Lebensqualität erhalten oder verbessern.

Wann spricht der Frauenarzt von Blutungsstörungen?

Der Zyklus verläuft bei jeder Frau individuell. Im Durchschnitt dauert ein Zyklus zwischen 24 und 32 Tagen. Auch die Dauer der Periode ist unterschiedlich lang und kann zwischen vier und höchstens sieben Tagen variieren. Ist die Periode zu häufig, zu lang, besonders stark oder treten Zwischenblutungen auf, spricht der Arzt von Blutungsstören, die abgeklärt werden müssen.

Was kann ich gegen starke Regelschmerzen tun?

Frauenärzte empfehlen u.a. Wärme, leicht körperliche Aktivität und die Einnahme von Magnesium zur Linderung von Regelschmerzen.

Meine Periode ist überfällig. Muss ich zum Frauenarzt?

Bleibt die Regel aus, kann eine Schwangerschaft eingetreten sein. Aber auch Stress, starke körperliche Anstrengungen und psychische Probleme können zum verspäteten Einsetzen der Regel führen. Sicherheit gibt nur die Untersuchung beim Frauenarzt.

Achtung: Schwangerschaftstests für zu Hause sind nicht immer zuverlässig.

Warum soll der Frauenarzt prüfen, ob ich ausreichend geimpft bin?

Impfungen bieten heute einen weitreichenden Schutz gegen zahlreiche Infektionskrankheiten. Dazu gehören Impfungen gegen Masern, Diphtherie, Röteln, Windpocken und Hepatitis A und B.

Für Frauen ist ein umfassender Impfschutz besonders wichtig, da fehlende Immunität zum Beispiel gegen Röteln im Falle einer Schwangerschaft zu schweren Fehlbildungen des Kindes führen kann.

Junge Mädchen sollten, rechtzeitig vor dem ersten Geschlechtsverkehr über die HPV-Impfung beraten werden, denn mit der Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) steht seit 2006 eine Impfung zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs auslösenden Viren zur Verfügung.

Ich habe die Pille vergessen. Was kann ich tun?

Die meisten Antibabypillen bleiben während einer Kulanzzeit von 12 Stunden (siehe Beipackzettel) wirksam. Kann die Einname der vergessenen Pille innerhalb der angegebenen Frist nachgeholt werden, bleibt der Empfängnisschutz erhalten. Die nächste Pille wird wieder zur gewohnten Zeit eingenommen.

Außerhalb dieses Zeitfensters ist der Schutz nicht mehr gewährleistet! Sie müssen zusätzlich verhüten und bedenken, dass unter Umständen eine Schwangerschaft bereits eingetreten sein kann und sollten sich von Ihrem Frauenarzt über das weitere Vorgehen beraten lassen. Möglicherweise ist die Einnahme der „Pille danach“ angezeigt.

Mindern Erbrechen oder Durchfall die Wirkung der Pille?

Ja, denn bei Erbrechen oder Durchfall innerhalb der ersten vier Stunden nach der Einnahme der Pille werden die Wirkstoffe möglicherweise nicht vollständig aufgenommen. Wie bei einer vergessenen Tabletteneinnahme sollte unverzüglich eine weitere Pille eingenommen werden. Ist dies nicht innerhalb von 12 Stunden nach der üblichen Einnahmezeit möglich, ist der Empfängnisschutz nicht sicher gewährleistet.

Beeinflussen andere Medikamente die Wirkung der Pille?

Einige Arzneimittel können die Wirkung der Pille abschwächen. Deshalb sollten sich Pillenanwenderinnen, die Antibiotika oder andere Medikamente verschrieben bekommen über die Auswirkungen auf die Empfängnisverhütung von Ihrem Frauenarzt/Ihrer Frauenärztin beraten lassen.

Ich habe die „Pille danach“ genommen. Muss ich zum Frauenarzt?

Obwohl die „Pille danach“ inzwischen ohne Rezeptpflicht in Apotheken erhältlich ist, bleibt der Besuch beim behandelnden Frauenarzt/ bei der Frauenärztin nach der Einnahme dringend empfohlen. Er/Sie ist der kompetente Ansprechpartner in Sachen Notfallverhütung und klärt über offen gebliebene Fragen auf – etwa bei der weiteren Pilleneinnahme oder beim zusätzlichen Empfängnisschutz bis zum Ende des Zyklus.

Gibt es bei der Notfallverhütung Alternativen zur „Pille danach“?

Ja, im Rahmen der ärztlichen Beratung zur Notfallverhütung werden Patientinnen auch über die Kupferspirale aufgeklärt.