Die gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Gynäkologen wird Frauen ab dem 20. Geburtstag jährlich angeboten und sollte auch jedes Jahr wahrgenommen werden.
Wenn Sie Verhütungsmittel nutzen, wird Ihr Frauenarzt/Ihre Frauenärztin Ihnen, abhängig von der verwendeten Verhütungsmethode (Pille, Spirale etc.), sagen, in welchen Abständen eine Kontrolluntersuchung notwendig ist.